Faires Einkommen für die Milcherzeuger
Die Arbeitskosten für die selbstständigen MilcherzeugerInnen werden in dieser Untersuchung anhand eines eigenständigen Einkommensansatzes ermittelt. Als Referenz dienen dazu die in der Landwirtschaft gültigen Tarifverträge. Diese eignen sich dafür sehr gut, da die im Tarifwesen definierten Gehälter nach Ausbildungsstand, Tätigkeitsbereichen und Berufserfahrung der Arbeitnehmer unterscheiden.
Auf der Grundlage dieser Tarifgehälter wird der Stundensatz für den/die BetriebsleiterIn und für einfache ArbeitnehmerInnen (mitarbeitende Familienangehörige) der landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt. Diese Stundenlöhne werden dann letztlich auf das Kilogramm erzeugter Milch umgerechnet.
Zudem gelten folgende Prinzipien:
- Nur der Anteil der Arbeitskosten wird berücksichtigt, der in der Milcherzeugung entstanden ist.
- Die Arbeitgeberanteile werden ebenfalls im Einkommensansatz berücksichtigt, weil diese Sozialkosten bei einer Anstellung ebenfalls für die Milchviehbetriebe anfallen würden.